unfallverhuetungsvorschriften
Infos zu Unfallverhütungsvorschriften
Allgemeines zu Unfallverhütungsvorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind erlassene Regeln der Berufsgenossenschaft. Sie gehören zu den Vorschriften des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes. Sie haben die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie übergeordnete Regelwerke, z. B. die Arbeitsschutzvorschriften. So gesehen sind die UVV detaillierte Auslegungen von staatlichen Vorgaben.
Wen betreffen die Unfallverhütungsvorschriften
Die UVV betreffen jeden Fuhrparkverantwortlichen, der den Fahrzeugpool seines Unternehmens betreut. Daneben sind auch die Fahrzeugführer (Fahrer) in der Regel angewiesen, vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf augenscheinliche Mängel zu prüfen.
Für welche Fahrzeuge gelten die Unfallverhütungsvorschriften
Allgemein richtet sich die UVV an Fahrzeuge, die
Maschinell getrieben sind
Nicht an Schienen gebunden sind
Betriebsmittel des Unternehmens sind
Die gängigsten Beispiele sind Personenkraftwagen, Omnibusse, Spezialkraftwagen wie Feuerwehrwagen oder auch mitgeführte Anhängerfahrzeuge (siehe auch § 1-2 BGV D 29). Wichtig: Privatfahrzeuge, die dienstlich genutzt werden, sind von den Regeln ausgenommen.
Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften
Die Inhalte der UVV sind geregelt in der BGV D 29. Sie liefert Begriffsdefinitionen, bestimmt die Umfänge der Fahrzeugprüfungen plus deren Häufigkeit und benennt verantwortliche Personen.
Wie oft muss man eine UVV-Prüfung durchführen
Nach UVV §57 Abs. 1 müssen Personenkraftwagen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Was passiert, wenn ich nicht die UVV-Prüfung nicht durchführe
Prüfungsversäumnisse stellen eine fahrlässige oder vorsätzliche Ordnungswidrigkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 58 BGV D 29 dar. Nach § 209 Abs. 3 SGB III kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden. Unter Umständen kann bei einem Unfall die Versicherung die Leistung verweigern, falls Vorschriften missachtet werden.
Was muss bei einer UVV-Prüfung gecheckt werden
Wichtig bei einer Prüfung sind vor allem:
Ladungssicherung
Warnkleidung und –Dreieck sowie Verbandskasten
Bewegliche An- und Aufbauteile
Betriebsanleitungen und Anweisungen
Nicht verwechseln darf man diese Prüfung mit dem regelmäßigen Check des Fahrzeugs durch den Fahrzeugführer „vor jeder Arbeitsschicht“ nach § 36 der BGV 29 D, der ebenso durchgeführt werden muss. Der Fahrer hat den Fahrzeug-Zustand augenfällig prüfen. Dazu zählt unter anderem der Funktionscheck von Licht und Bremsen, die Reifenkontrolle oder das Auffüllen von Flüssigkeiten (Kraftstoff, Öl etc.).
Wer darf eine UVV-Prüfung durchführen
Nach § 57 der BGV 29 D darf nur ein Sachkundiger die UVV-Prüfung durchführen. Dies sind vor allem autorisierte Fachwerkstätten.
Dokumentation der Ergebnisse einer UVV-Prüfung
Nach § 57 Abs. 2 der BGV 29 D sind die Ergebnisse schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
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