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Bekannt aus den Medien

Kfz-Kaufvertrag


Falls Sie planen, ein Auto privat zu kaufen oder zu verkaufen, haben wir für Sie zur freien Verfügung einen Kfz-Kaufvertrag und eine Checkliste erstellt, die Sie bei der Durchführung unterstützen sollen.

Auf dem Markt gibt es viele unterschiedliche Gebrauchtwagenhandelsportale wie z.B. autoscout24.de, mobile.de, auto24.de, gebrauchtwagen.de und carsale24.de.

Der zuletzt genannte Anbieter verfolgt ein etwas anderes Konzept – Hier wird Ihr Auto nicht an den Endverbraucher, sondern wird von dem Carsale24-Team an das eigene Händlernetzwerk zu Ihrem Wunschpreis angeboten. Dabei übernimmt Carsale24 für Sie die Preisverhandlung und verspricht einen erfolgreichen Verkauf binnen weniger Tage.

 

                           Ihr Kaufvertrag:

 

                           Ihre Checkliste:

 

 

Um den Wert des Autos zu steigern oder um das Auto vor dem Kauf zu überprüfen, empfehlen wir Ihnen vorab eine Inspektion bei Easy Auto Service durchzuführen.

Stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage:

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Ihre Vorteile
  • Inklusive Hol- & Lieferservice
  • TÜV geprüfte Reparatur-Qualität
  • Inklusive Waschen und Saugen
  • Herstellergarantie bleibt erhalten
  • Festpreis-Versprechen
  • 12-Monate-Mobilitätsgarantie

So funktioniert Easy Auto Service

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Kundenbewertungen von easyautoservice.de

Neben dem Kfz-Kaufvertrag haben wir für Sie noch einige wichtige Hinweise, die Sie als Verkäufer bzw. Käufer unbedingt mit beachten sollten:

Hinweise für den Verkäufer

  1. Vergewissern Sie sich vor Beginn einer Probefahrt, dass der Käufer den für Ihr Fahrzeug erforderlichen Führerschein (Fahrerlaubnis) hat.
  2. Der Kaufpreis sollte möglichst bar bei Übergabe des Fahrzeuges bezahlt werden. Bei unvollständiger Bezahlung sollten Sie den Fahrzeugbrief nicht zur Verfügung stellen.
  3. Informieren Sie unverzüglich die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung vom Verkauf. Erst nach Zugang Ihrer Mitteilung endet für Sie die Kfz-Steuerpflicht.
  4. Mit dem Kauf Ihres Autos tritt der Käufer nach den Versicherungsbestimmungen in die Rechten und Pflichten der Haftpflichtversicherung Ihres Vertrags ein. Bei einem durch Käufer, vor Umschreibung, verursachten Unfall haftet die bestehende  Haftpflichtversicherung des Verkäufers. Zum Nachweisezwecken derFahrzeug-übergabe muss der Tag und die Uhrzeit der Übergabe festgehalten werden.
  5. Das Fahrzeug sollte abgemeldet an den Käufer übergeben werden. Die Überführung kann der Käufer mit den Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden. Diese können man bei einer Zulassungsstelle  erworben werden.
  6. Der Kfz-Kaufvertrag sollte vom Käufer unterschrieben und an Sie ausgehändigt werden.

Hinweise für den Käufer

  1. Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt eine Probefahrt machen und das Fahrzeug auf Sachmängeln prüfen.
  2. Prüfen Sie vor dem Abschluss des Kfz-Kaufvertrags, ob die darin gemachten Angaben mit dem Fahrzeug und Fahrzeugpapieren übereinstimmen.  
  3. Sie sollten die Angaben im Ausweis des Verkäufers mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren abgleichen. Lassen Sie sich die Vollmacht des Halters vorlegen, wenn der Käufer nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
  4. Sie, als Käufer, sind verpflichtet, das gekaufte Kfz innerhalb einer Woche bei der Zulassungsstelle umzumelden. Dazu benötigen Sie folgende Dokumente:
    • - Ausweis
    • - Kfz Brief & Kfz Schein
    • - HU / AU Bescheinigung
    • - Versicherungsdoppelkarte
    • - Kfz-Kaufvertrag
  5. Benachrichtigen Sie die Versicherung des Verkäufers innerhalb eines Monats, ob Sie den Versicherungsvertrag beibehalten oder beenden wollen.
  6. Der Vertrag sollte vom Verkäufer unterschrieben und an Sie ausgehändigt werden.

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